
Seit dem 1. Juli 2009 müssen alle Huftiere, einschließlich aller Falabellas, in Europa mit einem Mikrochip, auch Transponder genannt, versehen sein. Dieser Chip muss innerhalb von neun Monaten nach der Geburt eingesetzt werden.
Ein Tierarzt oder ein zertifizierter Mikrochip-Techniker implantiert den Chip in den dicksten Teil des Halses. Anschließend wird ein Mikrochip-Formular mit allen Daten des Falabella ausgefüllt, inklusive einer Skizze der Fellmerkmale. Mit diesem Formular und der individuellen Chipnummer kann bei einer Passbehörde, beispielsweise verschiedenen Zuchtverbänden, die neutrale Pässe oder Pässe mit Stammbaum ausstellen, ein EU-Heimtierausweis beantragt werden.
Eine Falabella darf ohne Pass weder gehalten, transportiert, exportiert noch geschlachtet werden. Der Pass muss sich stets im Besitz der Falabella befinden, auch wenn sie sich auf dem Grundstück eines anderen Besitzers oder in einem Pensionsstall befindet. In diesem Fall muss das Ankunftsdatum am jeweiligen Ort vermerkt werden. Wird der Pass an den Grundstücks- oder Stallbesitzer übertragen, müssen beide Parteien ihn unterschreiben.
Seit dem 1. Januar 2004 enthalten Reisepässe auch eine Seite für medizinische Behandlungen. Fehlt diese Seite in einem nach 2004 ausgestellten Reisepass, ist dieser ungültig. Vor 2004 wurde dies durch ein separates Fach mit der Lebensnummer und der Chipnummer gelöst. Die Lebensnummer wird von der ausstellenden Passbehörde vergeben.
Die Seite zu medizinischen Behandlungen gibt an, ob ein Falabella zum menschlichen Verzehr geschlachtet werden darf, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Beispielsweise hat das Falabella-Zuchtbuch entschieden, dass dies nicht zulässig ist, was auf dieser Seite als gängige Praxis vermerkt wird.
Es gibt eine zentrale niederländische Datenbank, in der Sie anhand der Chipnummer Informationen zur ausstellenden und registrierten Behörde finden. Bei Fragen zu Ihrem Reisepass können Sie sich an diese Behörde wenden.
Die Beförderung eines Falabella ohne Mikrochip ist offiziell verboten. In diesem Fall muss ein Antrag bei der Passbehörde gestellt werden, um die Mikrochipnummer im bestehenden Pass registrieren zu lassen.
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